Die acht Todesgriffe des Design-Shaolin
Die Berufsbezeichnung Webdesigner ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht gesetzlich geschützt. Somit kann der Begriff von jeder Person geführt werden. Dies dürfte einer der Hauptgründe sein, warum es mit dem Image dieses Berufsbildes auch im Jahre 2016 noch immer zum Allerbesten bestellt ist. Warum dies ungerechtfertigt ist und was ein "Webdesigner" alles beherrschen muss, zeigen die acht Todesgriffe des Design-Shaolin.